Montag, 15. Mai 2017

Regelungen Bewachungsgewerbe

Lernmaterialien für einsteiger im Bewachungsgewerbe.
Welche allgemeinen Vorgaben und Regelungen
werden im Gewerberecht für das Bewachungsgewerbe
Getroffen?

Für das Tätigwerden im Bewachungsgewerbe
(Gründung einer Firma oder Aufnahme einer
Tätigkeit) gilt es, Rechtsvorschriften zu beachten.

Die Voraussetzungen und Bedingungen, die für eine
Tätigkeit im bewachungsgewerbe zu beachten bzw.
zu erfüllen sind, werden geregelt in der:
Gewerbeordnung § 34a (GewO)
und der
Bewachungsverordnung (BewachV)
Warum brachen wir für das Tätigwerden eine Erlaubnis,
und wer erteilt sie?

Alle Personen, die
gewerbsmäßig Leben und Eigentum
fremder Personen
bewachen wollen, brachen eine Erlaubnis der zuständigen
Behörde.

Was ist Bewachung im Sinne der Gewerbeordnungs?

Schutz Von (Personen vor Gefahren für)
Leib,
Leben,
Freiheit,
Schutz von (Sachen fremder Personen gegen)
Abhandenkommen (Verlust)
Beschädigung,
Zerstörung
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
Sind Sie als Sicherheitsmitarbeiter verpflichtet, Datenschutz-
bestimmungen gemäß des BDSG einzuhalten?

Ja, denn Sie kommen bei Ihrer Kontrolltätigkeit oft in sensible
Bereiche (z.B. in Geschäftsräume)
oder müssen bei Vorkommnissen gegebenfalls Personalien
aufnehmen (z.B. veranstaltungen und weitere).

Pflicht: (Schutz vor) Verlust
unbefugtem Zugriff
Beschädigungen
Wozu dient das Bundesdatenschutzgesetz?

Schutz der Persönlichkeitsrechte beim Umgang mit
Personenbezogenen Daten, Regelung der Rechtsgrundlagen
bei der Datenverarbeitung

Was sind Personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind Name und Vorname in Verbindung mit
Einzelangaben über Persönliche und sachliche
Verhältnisse.

Artikel 104 Rechtsgarantie bei Freiheitsentzug

Es besteht zwischen beiden Artikeln - die Menschenwürde
Betreffend ein direkter Zusammenhang.

Dem Festgehaltenen wird Folgendes garantiert:

Verbot der seelischen und körperlichen Misshandlung
Über Zulässigkeit und Dauer der Freiheitsentziehung entscheidet
nur der Richter
Mitteilung der Gründe der Festnahme
Rechtsbeistand

Artikel 2 Schutz der Persönlichkeit

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen
die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz
verstößt.

Jedem Menschen wird das Recht der Selbstverwirklichung
gegeben.
Diese darf nicht zulasten anderer personen gehen.
Bestehende Rechtsvorschriften müssen eingehalten werden.

Gestern abend um 8 Uhr in obdachlos Wohnheim ein
Deutsche Bürger im Alte 54 Jahre, Er wollte bei einer bekannte
in Obdachlos wohnheim nähe Ostpark besuchen gehen.
der Sicherheitmitarbeiter ohne Dienstkleitung hatte der besuche
Angriefen Körperlichen Misshandlungen nichts Rechtsvorschriften
eingehalten worden.
Jüngste Sicherheitmitarbeiter hatte keine Gewerbeordnung § 34
(GewO).

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