Donnerstag, 25. August 2016

Deutsche Journalisten und Politikern IIII

                                             ABG HOLDING
                          Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Du sollst nicht stehlen Geld von Flüchtlinge.
Wir dürfen nicht irgendetwas nehmen, das einer anderen Person gehört.
Dabei macht es nichts aus, ob wir etwas Teures nehmen oder etwas von
geringem Wert.
Es macht nichts aus, ob wir von Reichen Stehlen,
die (es nicht einmal merken), oder von den Flüchtlinge Armen, die sich
nicht wehren können.
Dieses Gebot beinhaltet auch das Betrügen bei einer Prüfung und
Steuerhinterziehung. Wir dürfen niemals nehmen, was einem anderen
gehört. Du sollst kein Falsches Zeugnis schreiben gegen Flüchtlinge.

                    Sehr geehrte Vorsitzender Betriebskosten

Ich bitte Sie mein Anliegen zu berücksichtigen, zu prüfen und mir entsprechende
Erläuterungen zu kommen zu lassen. Gerne auch mittels eines persönlichen
Gesprächs

Ich war bei Ihrer kollegin und habe um Offenlegung und Erläuterung
Sämtlicher mich und mein damaliges Mietverhältnis betreffenden Abrechnungs-
unterlagen gebeten. Vor allem die Berechnungen zu Ihrer Ausgangsforderung in
Höhe von 193,22 Euro, der Verbleib meiner Mietkaution und das
Zustandekommen der 75,00 Euro kosten auf der Beklagtenseite im Rahmen des
Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts.
Eben so interessiere ich mich für das Zustandekommen der Gesamtforderung
von insgesamt 614,09 Euro.

Ich habe mit dem Gerichtsvollzieher eine Rückzahlung in Höhe von 50,00 Euro
vereinbart und werde, Trotzdem Ihre Kollegin hatte mein Name in Schufa beteiligt.
Dieser Verpflichtung auch Nachkommen.
Trotzdem bin ich an Erläuterungen zu diesem/ meinem Fall sehr interessiert.
Ich will es einfach verstehen!.
Zur Vereinfachung hier noch das ein Aktenzeichen des Amtsgerichts liegt vor
nich Vier Aktenzeichen.

Bis Heute Flüchtlinge hatte Kein Antwort Erhalten.

Dienstag, 23. August 2016

خوب سئوالتان چیست؟

اولین سئوالم این است که می خواهم ببینم شما معتقد به سرنوشت هستید؟
اولاً اگر بگویم هستم می خواهی چه کنی و اگر بگویم نیستم, چه گنی؟
اگر بگویم هستم, تو از فردا زندگی ات را بدست سرنوشت خواهی سپرد و خودت کنار خواهی نشست؟
منظورم این است که بعد از اعتقاد به سرنوشت, یعنی از فردا, باز هم عجوزه حاکم بر تو خواهد بود و زندگی ات 
را خواهد چرخاند, یا سرنوشت؟ وقتی که در عمل او حاکم بر تمام رفتارها و هدف ها و تصمیمات ما است و زندگیمان را 
در دست دارد, فرق بین اعتقاد یا عدم اعتقاد به سرنوشت چه خواهد بود؟
.اصولاً طرح سئوال غلط است. اگر سرنوشت حاکم بر ما است, حاکم است و نمی شود کاریش کرد, و اگر نیست که نیست
ثانیاً, منظورت از سرنوشت چیست؟ آیا منظورت چیزی در مایه های شانس و بدشناسی نیست؟ تو وقتی صحبت از سرنوشت 
.می کنی یا بآن می اندیشی, مسلماً یک معیاری در ذهنت داری می گوئی سرنوشت فلانی خوب بود و سرنوشت من خوب نبود
این خوب و بد را شما از کجا آورده ای؟ معیار سنجشست چیست؟
.کاری به جنبه فلسفی موضوع و اینکه خوبی و بدی مطلقی هم سوای معیارها ما وجود دارد یا نه, ندارد
معیار شما برای خوبی و بدی چیست؟ 
.این یک امر بدیهی است همه ما حکم مهره ای را داریم در گردونه هستی که به هدف مان در حرکتیم
ولی این غیر از آن تصوری است که من و تو از سرنوشت داریم وقتی من می گویم سرنوشت خوبی نداشتم, منظورم این 
.است که چیزهای مطلوب زندگی نصیب من نشد و نصیب آقا زاده ها شد
.مثلاً وقتی وضعیت هائی پیش می آِید که بجای من, شما رئیس جائی می شوی می گویم این سرنوشت و مقدر بوده است
در واقع ما یک راز و قدرت مافوق بشری را در معیارهای کوچک بشری خود دخیل می دانیم و او را با نیازهای خود 
.می سنجیم
تقسیم جریانات زندگی را به رئیس و غیر رئیس خوشبخت و ناخوشبخت موفق و ناموفق بوسیله خودمان و با معیارهای خودمان
.به حساب سرنوشت و تقدیر بر می گذاریم
.آیا این از سرنوشت نیست که محیط تربیت من در کودکی باید یک جهنم واقعی باشد

Freitag, 12. August 2016

Die Neue Weltordnung Afghanistan II

Der Krieg in Afghanistan war der erste und besonders aufschlußreiche Fall
eines Regionalkonflikts, über den eine Verständigung zwischen den 
Supermächten erzielt wurde. Im April 1988 wurde in Genf von den 
Regierungen Afghanistan, Pakistans, der Sowjetunion und den USA eine
Reihe von Verträgen und Vereinbarungen unterzeichnet, die den Konflikt
einer Lösung näherbringen sollte.

Diese vier Abkommen waren keine Friedensverträge, sie regelten nur einige
internationale Aspekte des Krieges. Insbesondere sahen sie den völligen
Abzug der sowjetischen Truppen vor. Die Vereinbarungen lassen sich in drei
Punkten zusammenfassen:
1. wechselseitige Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten Afghanistan 
und Pakistans ( der Hohen Vertragschließenden Parteien ).
Dies schloß das Verbot einer Unterstützung bewaffneter Gruppen oder 
Aufständischer ( also der Mudjahedin ) ein, sowie das Verbot jegliche 
Handlungen zu unternehmen oder zu dulden, die als Einmischung und
Intervention angesehen werden könnten;
2. wechselseitige Verpflichtung, eine Repartriierung der Afghanischen Flüchtlinge 
in ihr Heimatland auf freiwilliger Basis im Rahmen ihrer
Möglichkeiten nach Kräften zu unterstützen;
3. Verpflichtung der Sowjetunion, ihre Truppen innerhalb von neun Monaten
(beginnend mit dem 15. Mai 1988) aus Afghanistan abzuziehen.

Die Genfer Abkommen stellten im Prinzip ein Geschäft dar, bei dem die UdSSR
ihre Truppen aus Afghanistan abziehen mußte, während die USA und Pakistan
sich zum Verzicht auf die Unterstützung oder auch nur Duldung der Operationen 
der Mudjahedin verpflichteten. Letztlich bedeutete diese Regelung,
das der Afghanistan-Krieg seiner wichtigsten internationalen Aspekte entkleidet 
werden sollte: der Krieg würde zwar zunächst weitergehen, aber nur noch zwischen 
der Regierung in Kabul und ihren innenpolitischen Gegnern.

Die Grundzüge dieses Abkommens Standen allerdings nur auf dem Papier.
Bereits kurz vor der Unterzeichnung der Abkommen hatte der damalige
Militärdiktator Pakistans, General Zia U1-Haq, öffentlich erklärt, die Mudjahedin
weiter zu unterstützen. Und USA-Außenminister George Shultz erklärte anläßlich 
der Vertragsunterzeichnung, daß es im Einklang mit unseren Verpflichtungen als 
Garantie macht unser Recht ist, dem Widerstand militärische Hilfe zukommen zu lassen.

Die von den USA garantierten Abkommen sahen allerdings genau das 
Gegenteil vor.
Hintergrund dieser Stellungnahmen war eine informelle Übereinstimmung
zwischen den USA und der Sowjetunion, daß die Sowjetunion (vertragswidrige)
Amerikanische - Pakistanische Lieferungen an die Mudjahedin solange
Akzeptieren würde, wie sie selbst die Regierung in Kabul (vertraglich erlaubt)
Militärisch versorgte. Damit hatte die UdSSR informell einem Bruch der Genfer
Abkommen durch die Vertragspartner zugestimmt. Inhaltlich wurde damit einer
der beiden Hauptpunkte des Vertragswerkes beseitigt, das einzige Amerikanische 
Zugeständnis an die Sowjetunion im Vertrag mußte nicht umgesetzt werden.

Die Genfer Abkommen stellten vor diesem Hintergrund keine Regelung mit
gegenseitigen Geben und Nehmen dar, keinen Vertrag zwischen gleichen 
Partnern, sondern eine mildere Form der Kapitulation, mit Gesichtswahrung für 
die Sowjetunion. Es ging der Sowjetunion aus außen- und innenpolitischen, aus 
wirtschaftlichen und militärischen Gründen darum, sich möglichst schnell und um 
fast jeden Preis aus Afghanistan zurückzuziehen. Das Genfer Vertragswerk 
bildete für diesen eigentlich einseitigen Wunsch nur den multilateral-politischen 
Rahmen. 
Der Vorteil für die Sowjetunion war ausschließlich politisch, der Vertrag diente 
ihr nur zur Vermeidung einer überstürzten und nach Kapitulation aussehenden 
Räumung. Materiell erhielt die Sowjetunion nichts.

Die Reagan-Administration hielt die Genfer Abkommen entsprechend für eine
(Sieg), für die Manifestierung der (erfolgreichsten CIA-Operation in der Geschichte ). 
Diese Bewertung stützte sich auf die Annahme, daß die Regierung in Kabul nach 
dem Abzug der sowjetischen Truppen in wenigen Wochen, maximal in drei Monaten 
zusammenbrechen würde und dann die Kräfte die Macht übernehmen würden, die 
man jahrelang mit großem Aufwand ( bis zu 700 Mill. $ in einem Jahr, nämlich 1987) 
militärisch unterstützt hatte. 

Genau das trat nicht ein. Die große Generaloffensive der Mudjahedin gegen die
Provinzhauptstadt Jalalabad im Frühjahr 1989 - die zum Auftakt der Eroberung 
Kabuls werden sollte - geriet zu einer Niederlage von strategischer Bedeutung.
Nach diesem Wendepunkt, bei dem sich die afghanische Regierung ohne sowjetische 
Truppenunterstützung gegen die siegesgewissen Mudjahedin sehr erfolgreich selbst 
verteidigte, schwanden die Aussichten der bewaffneten Opposition auf einen 
militärischen Sieg immer mehr. Die US-Administration benötigte allerdings noch Über 
ein Jahr, um diese Tatsache zur Kenntnis zu nehmen. Erst im Umfeld der Golfkrise 
( seit Sommer 1990) paßte sich die Bush- Administration den Realitäten an und 
näherte sich einigen sowjetischen Positionen. Die wegen der Krise- und dem im 
Januar 1991 begonnenen krieg - veränderten außenpolitischen Prioritäten sowie eine 
Reihe schwieriger praktischer Fragen führten dann dazu, daß trotz nun weitgehender 
praktischer Übereinstimmungen beider Mächte keine endgültige Regelung getroffen 
wurde. 
Vier Faktoren hatten dazu beigetragen, daß nun auch die USA Prinzipiell einer 
Politischen Lösung zustimmten, nachdem sie bis in die ersten Jahreshälfte 1990 
immer noch auf einen militärischen Sieg ihrer Verbündeten irregulären Kräfte hofften:
1. der Politisch Erfolg der Genfer Abkommen und
2. das veränderte internationale Klima bildeten den allgemein-politischen
Hintergrund, der aber allein noch nicht ausgereicht hätte. Dazu kamen
3. die militärische Niederlage und politische Schwäche der Mudjahedin, 
insbesondere der von den USA unterstützten Siebenerallianz im Pakistanischen
Peshawar und
4. die Notwendigkeit, mit der Sowjetunion angesichts der Golfkrise gute 
Beziehungen aufrechtzuerhalten und ihr deshalb in Afghanistan entgegenzukommen.

Die Neue Weltordnung Afghanistan I

                Die Neue Weltordnung
Afghanistan, Mittelamerika, Kambodscha
Von Mitte der Siebziger bis Mitte der Achtziger Jahre hatten Regionalkonflikte
in der Dritten Welt einen hohen Stellenwert für die Ost- West-Beziehungen.
Sie waren mitverantwortlich für die massive Verschlechterung des Klimas
zwischen den USA und der Sowjetunion ab 1987/79. Die Sowjetischen
Positionsgewinne in Afrika ( Angola, Mosambik, Äthiopien ), die angebliche
Entdeckung einer Sowjetischen Kampfbrigade auf Kupa, die Sowjetische
Intervention in Afghanistan und die Stärke Revolutionärer Bewegungen in 
Mittelamerika hatten die Bereitschaft der USA zu einer Politik globaler
Entspannung untergraben und dienten der Legitimierung einer neuen
Konfrontationspolitik gegenüber der Sowjetunion.

Der 1979/80 beginnende zweite Kalte Krieg zwischen den Supermächten Spielte 
sich im Gegensatz zum ersten fast ausschließlich in der Dritten Welt ab - wenn auch 
eine nuklearstrategische Komponente von Bedeutung war.

Die ( Regan- Doktrin ) war der Amerikaisch Schlachtruf dieses neuen Kalten
Krieges, sie war die Modernisierung der roll back- Politik der Fünfziger Jahre
und ihre Übertragung auf die Dritte Welt.

In der ersten Hälfte der achtziger Jahre - der ersten Reaganschen Amtsperiode
konnte von einem gemeinsamen Krisenmanagement der Supermächte in der
Dritten Welt keine Rede sein. Der Ost- West-Gegensatz und die Konkurrenz USA
Sowjetunion wirkten in diesem Zeitraum besonders krisenverschärfend.
Das Politische Konzept der USA sah vor, Regionalkrisen als (Waffe im Kalten
Krieg) zu verwenden, wie 1986 ein hoher Beamter des Pentagons dem Verfasser 
gegenüber bezüglich Afghanistan erklärte: Es ist nicht unbedingt unser Interesse, 
daß die Sowjetunion aus Afghanistan abzieht.
Natürlich werden wir immer laut den Abzug fordern. Aber unser Interesse
besteht vielmehr darin, die Sowjetunion in Afghanistan festzunageln und dort
ausbluten zu lassen. Das schwächt sie am meisten.
Wir kämpfen bis zum letzten Afghanen. Dies sei zwar zynisch formuliert,
Entspreche aber den Interessen und der Politik der USA.

Diese militant Konfrontative Politik wurde seit Mitte der achtziger Jahre langsam 
modifiziert und durch pragmatischere Politikziele ergänzt.
Im Oktober 1985 Forderte Präsident Reagan die UdSSR bei einer Rede vor der
UNO zu gemeinsamen Lösungsanstrengungen für Regionalkrisen in der
Dritten Welt auf, für Angola/Namibia, Afghanistan, Kambodscha, Nicaragua
und Äthiopien.
Auch wenn dies noch lange nicht die Bereitschaft bedeutete, sich mit der
Sowjetunion jeweils zu verständigen oder ihr gar entgegenzukommen, so
wurde doch eine neue Diskussionsebene eröffnet.
Reagan schlug drei Punkte vor: 
Erstens sollten Gespräche zwischen den Kriegführenden Partein in den 
Betroffenen Ländern beginnen.
zweitens sollten nach Fortschritten in diesen Gesprächen die USA und die
Sowjetunion über Möglichkeiten sprechen, den Dialog zwischen den 
Bürgerkriegsparteien zu Fördern.
Im Einzelfall seien Garantien für ein Abkommen zu erwägen. Auf jeden Fall 
War es nach Amerikanischer Auffassung das Ziel, die ausländische 
Militärpräsenz zu beenden und den Zustrom an Waffen zu beschränken.

Drittens wurde bei einem Erfolg der genannten Schritte und bei einer nationalen
Aussöhnung großzügige Amerikanisch Hilfe für den wirtschaftlichen
Wiederaufbau der betroffenen Länder in Aussicht gestellt.

Die Pointe bei diesem so naheliegend und sinnvoll klingenden Vorschlag
bestand natürlich darin, daß es sich bei den jeweiligen Ländern ausschließlich
um sowjetische Einflußsphären handelte. Durch seine Annahme wären die
Contras in Nicaragua oder die UNITA in Angola legitimiert, die sowjetische
Unterstützung für die jeweiligen Regierungen aber im wesentlichen beseitigt
worden. Rudolf stellte zu Recht fest: Mit dieser Initiative forderten die USA
von der Sowjetunion im Grunde die Preisgabe einiger Klienten in der Dritten
Welt. Garniert war die Forderung mit dem Angebot eines Mitspracherechts 
bei derKonfliktregelung. Damit wurde zwar die Sowjetunion als eine globale
Macht mit Interessen in der Dritten Welt anerkannt, und formal wurde ihr
eine Art (geo)politischer Parität zugestanden. Doch in der Substanz handelte
es sich um nicht mehr als um die unerläßliche Mitwirkung beim Management
ihres Rückzuges aus der Dritten Welt.

Auf dies Weise begann die Diskussion zwischen den Supermächten über die
Beilegung regionaler Konflikte in der Dritten Welt als freundliche Aufforderung
der USA an ihren Gegner, doch zu kapitulieren. Unter normalen Bedingungen
wäre dieser Auftakt vermutlich auch das Ende der Debatte gewesen.
Der Politisch-ökönomische Bankrott des überkommenen Sowjetischen System
und das daraus resultierende neue Denken in der Sowjetischen Politik führten
dazu, daß trotzdem eine Verständigung in einer Reihe von Fragen zustande 
kam.

Moderne Kriege, wie 2001 in Afghanistan, kennen viele Waffen: Hightech-
Waffe ebenso wie bekömmlich Gewehre und Raketen der Infanteristen.

Donnerstag, 4. August 2016

Ausländergesetz

                 Dritter Abschnitt. Aufenthalt- und Paßrechtliche Vorschriften
§36. Verlassenspflicht bei räumlicher Beschränkung. Ein Ausländer hat den
Teil des Bundesgebiets, in dem er sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde
einer räumlichen Beschränkung zuwider aufhält, unverzüglich zu verlassen.

               §37. Verbot und Beschränkung der Politischen Betätigung.
(1) Ausländer dürfen sich im Rahmen der allgemeinen Rechtsvorschriften
Politisch betätigen. Die Politische Betätigung eines Ausländers kann Beschränkt
oder untersagt werden, soweit sie
1. die Politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das
friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder
sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder
gefährdet,
2, den außenpolitischen Interessen oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen kann.
3. gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland insbesondere unter
Anwendung von Gewalt, verstößt oder
4. bestimmt ist, Parteien, andere Vereinigungen, Einrichtungen oder Bestrebungen
außerhalb des Bundesgebiets zu fördern. deren Ziele oder Mittel mit den
Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung
unvereinbar sind.
(2) Die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die  Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder den kodifizierten Normen des Völker-
rechts widerspricht.
2. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger
Belange öffentlich unterstützt, befürwortet oder hervorzurufen bezweckt oder geeignet
ist oder
3. Vereinigungen, politische Bewegungen oder Gruppen innerhalb oder außhalb des
Bundesgebiets unterstützt, die im Bundesgebiet Anschläge gegen Personen oder
Sachen oder außerhalb des Bundesgebiets Anschläge gegen Deutsche oder deutsche
Einrichtungen veranlaßt befürwortet oder angedroht haben.

                           §38. Aufenhaltsanzeige.
Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung von Interessen der
Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates bestimmen. daß Ausländer, die vom Erfordernis der
Aufenthaltsgenehmigung befreit sind, und Ausländer, die mit einem Visum
einreisen, bei oder nach der Einreise der Ausländerbehörde oder einer sonstigen
Behörde den Aufenthalt anzuzeigen haben.

                      §39. Ausweisersatz.
(1) Ein Ausländer, der einen Paß weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen
kann, genügt der Ausweispflicht im Bundesgebiet mit der Bescheinigung über die
Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung, wenn sie mit den Angaben zur Person und
einem Lichtbild versehen ist ( Ausweisersatz ).

(2) Das Bundesministerium des Innern kann durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß Ausländern, die einen Paß oder
Paßersatz weder besitzen noch in zumutbarer Weise erlangen können, ein
Reisedokument als Paßersatz ausgestellt, die Berechtigung zur Rückkeher in das
Bundesgebiet bescheinigt und für den Grenzübertritt eine Ausnahme von der
Paßpflicht erteil werden kann.

§40. Ausweisrechtliche Pflichten.

                                   §41. Identitätsfeststellung.
(1) Bestehen zweifel über die Person oder die Staatsangehörigkeit des Ausländers,
sind die zur Feststellung seiner Identität oder Staatsangehörigkeit erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, wenn
1. dem Ausländer die Einreise erlaubt oder eine Aufenthaltgenehmigung oder
Duldung erteilt werden soll oder
2. es zur Durchführung anderer Maßnahmen nach diesem Gesetz Erforderlich ist.

(2) Zur Feststellung der Identität können die §81 b der Strafprozeßordnung
bezeichneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen durchgeführt werden, wenn
die Identität in anderer Weise, insbesondere durch Anfragen bei anderen Behörden
nicht oder nicht rechtzeitig oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten Festgestellt
werden kann.

(3) Auch wenn die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 nicht vorliegen können
erkennungsdienstlich Maßnahmen durchgeführt werden, wenn der Ausländer mit
einem gefälschten oder verfälschten Paß oder Paßersatz einreisen will oder
eingereist ist oder wenn sonstige Anhaltspunkt den Verdacht begründen, daß der
Ausländer nach einer Zurückweisung oder Beendigung des Aufenhalts erneut
unerlaubt ins Bundesgebiet einreisen will.
Das gleich gilt, wenn der Ausländer in einen in §26a Abs. 2 des
Asylverfahrensgesetzes genannten Drittstaat zurückgewiesen oder
Zurückgeschoben wird.

(4) Der Ausländer hat die erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu dulden.