Mittwoch, 11. Mai 2016

Petitionsausschuss

                           Petitionsausschuss 
Über Petitionen kann jeder in Deutschland die Politik oder die Gestaltung des
Gesellschaftlichen Zusammenlebens beeinflussen. Damit steht jedem ein
Direkter Weg zum Parlament offen. Das Petitionsrecht ist Grundrecht und seit
1949 im Grundgesetz verankert.
Bitten oder Beschwerden an den Bundestag gehen an den Petitionsausschuss
Der die Petitionen prüft und berät. Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken,
Erfährt der Petitionsausschuss so aus erste Hand.
Er kann dem Bundestag unter anderem vorschlagen, die Petition der 
Bundesregierung zur Berücksichtigung zur Erwägung oder als Material zu
Überweisen.

                            Wehrbeauftragter 
Jede Soldatin und jeder Soldat hat die Möglichkeit, sich mit Beschwerden
Direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an den Wehrbeauftragten des
Deutschen Bundestages zu wenden. 
In der Regel wird der Wehrbeauftragte immer dann tätig, wenn ihm Umstände
Bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten schließen lassen. 
Er prüft auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses bestimmte 
Vorgänge oder handelt aus alleiniger Verantwortung.
Der Wehrbeauftragte ist somit ein Hilfsorgan des Bundestages zur Parlamentarischen 
Kontrolle der Streitkräfte. Einmal im Jahr berichtet der Wehrbeauftragte dem Bundestag 
über das Ergebnis seiner Arbeit.

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