Dienstag, 6. Oktober 2015

Berufsfreiheit für alle Deutschen

Artikel 12, ( Berufsfreiheit )
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
Frei zu wählen. Die Berufsausübungs kann durch Gesetz oder auf Grund eines
Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im
Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen
Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung
Zulässig.
Bundesagentur,und Jobcenter für Arbeit Mehr Asyl Früchtlingen Verteilen
Für Arbeitsstelle Ein Stunde 1,50 Euro.

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