Mittwoch, 13. Juli 2016

Arbeitsdienst wird zur Pflicht für jeden

                      
1935              
                          Arbeitsdienst wird zur Pflicht für jeden.
Der im Oktober 1933 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eingeführte
Arbeitsdienst wird im Juni dieses Jahres Pflicht. Das Gesetz hat folgenden
Wortlaut: Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlecht sind verpflichtet, im
Reichsarbeitsdienst dem Volk zu dienen.
Zum Arbeitsdienst werden körperlich Untaugliche und Nichtarier sowie solche
Die mit Nichtariern verheiratet sind, nicht herangezogen.
Durch Verfügung des Führers wird die Arbeitsdienstzeit auf ein halbes Jahr
Festgesetzt. Damit hat der Staat eine Armee von Arbeitskräften zur Verfügung
Die beim Autobahnbau, bei Landgewinnungsarbeiten wie dem Adolf- Hitler-
Koog in Schleswig- Holstein oder in der Ernte eingesetzt werden können.
Verpflichtet sind alle zwischen 18 und 25 Jahren.

Junge Mädchen beim Arbeitsdiensteinsatz auf dem Lande

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